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Innovationsgutschein Bayern

07.12.2022

Ab 2023 mit Förderung von Software-Entwicklungen

Das Förderprogramm für kleine Unternehmen und Existenzgründer wird mit der ab 01. Januar 2023 geltenden Richtlinie noch attraktiver gestaltet. Profitieren können davon vor allem Antragsteller bei der Realisierung digitaler Produkte und Dienstleistungen. 

Mit dem Innovationsgutschein Bayern können Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Mio. EUR Jahresumsatz/Bilanzsumme gefördert werden. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung kleiner Unternehmen und Existenzgründer bei der Umsetzung innovativen Produktideen mit dem Know-How externer Partner.

Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsaufträge, wie z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik und ab 2023 neu z.B. auch:

  • Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Smart Services
  • Automatisierungslösungen
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems
  • KI-Lösungen
  • Cyber Security

 

Für die Förderung sind der Innovationsgehalt und die technische Implementierung maßgeblich. Der Innovationsgutschein ist in zwei Varianten untergliedert:

  • Innovationsgutschein standard: Unterstützung von Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie eine wesentliche Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.
  • Innovationsgutschein spezial: Durchführung von Projekten die eine hochspezialisierte Begleitung sowie einen höheren Finanzbedarf benötigen sowie Heranführung an weitere größere Förderprogramme

Detaillierte Informationen findet Ihr auf der Webseite von Bayern Innovativ.

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