Beschäftigung von Praktikant:innen, Studierenden und Minijobs sowie die neue eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Im Jahr 2022 beschäftigen Start-ups in Deutschland durchschnittlich 18,4 Mitarbeitende – nicht selten greifen Start-ups dabei zunächst auf Praktikant:innen, Werkstudent:innen und geringfügig Beschäftigte zurück. Für diese Personenkreise gibt es in der Sozialversicherung wichtige Besonderheiten zu beachten. Außerdem ist seit dem 01.01.2023 der „gelbe Zettel“ für Arbeitgeber:innen Geschichte und die eAU verpflichtend für alle Arbeitgeber:innen.
In diesem Tutorial geben Dir Spezialist:innen von der AOK Bayern Tipps und Anregungen zu folgenden Fragen:
- Was sind die Basics der Sozialversicherungspflicht?
- Was ist zu beachten, wenn Praktikant:innen, Studierende oder Minijobs eingestellt werden sollen?
- Was ist zu tun wenn Mitarbeitende – egal ob Werkstudent:in, Minijob oder versicherungspflichtige Beschäftigte - krank werden?
- Was muss ich bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) beachten?
REFERENTIN
Sabrina Mirschberger
FB Marketing-Services/Produktmanagement, AOK Bayern
HINWEIS
Das Tutorial wird nicht aufgezeichnet.
TEILNAHME
Die Teilnahme am Online-Tutorial ist kostenlos.